22.04.2021 · Fachbeitrag · Test- und Impfverordnung
Abrechnung von Leistungen und Sachkosten als Nichtmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
| Seit Oktober 2020 können Apotheker sich als Nichtmitglieder einer KV im Rahmen der Test- und Impfverordnung für die Abrechnung von Leistungen und Sachkosten registrieren. Dies erfolgt online über das jeweilige KV-Portal. Anschließend erhält die Apotheke die Nutzerdaten per Einschreiben mit Rückschein. Der Portalzugang für die Apotheke wird erst freigeschaltet, wenn der Rückschein bei der KV eingegangen ist. Danach kann sich die Apotheke anmelden und jeden Monat die entsprechenden Eingaben tätigen. |
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