· Nachricht · Versicherungen
Kein Arbeitsunfall bei Kickerspiel während einer Fortbildung
| Ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Vertriebsworkshop eingeladen ist und sich bei der Abendveranstaltung während eines Kickerspiels eine Knieverletzung zuzieht, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das abendliche Begleitprogramm gehört nicht zu den betrieblichen Angelegenheiten ( Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016, Az. L 6 U 836/16, Abruf-Nr. 186381 ). |
Quelle: ID 44285687