· Fachbeitrag · Versicherungen
Neuer Gefahrtarif der BGW: Senkung der Mindestgefahrklasse
| Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wird zum 1. Januar 2013 die Mindestgefahrklasse für ihre Mitgliedsbetriebe senken. |
Von der Senkung profitieren die Apotheken und Unternehmen pharmakologischer Ausrichtung, deren Inhaber und Beschäftigte innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der BGW das geringste Unfall- und Erkrankungsrisiko tragen. Die sogenannte Gefahrklasse, die einen wesentlichen Faktor für die Beitragsberechnung der BGW darstellt, sinkt um rund sechs Prozent. Erstmals spürbar wird die finanzielle Entlastung im Frühjahr 2014.
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 2 | ID 35138550