· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit
Erhöhung der Blutzuckerteststreifenquote
| Zum 01.01.2022 wurde von den Ersatzkassen die Quote für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe (PG) 1 von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Die Quote für die PG 2 bleibt unverändert bei 40 Prozent, die Gesamtquote beträgt somit 70 Prozent. Eine Übererfüllung der Quote in PG 1 wird nach wie vor auf die PG 2 angerechnet. Die erste Abrechnung mit der neuen Quote erfolgt zum 30.06.2022. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47982681