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  • · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Wissenswertes zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen und -messgeräten bei den Ersatzkassen

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt. AH stellt die aktuelle Situation vor. |

    Die Ersatzkassen

    Die 6 Ersatzkassen sind:

     

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