· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Wissenswertes zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen und -messgeräten bei den Ersatzkassen
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt. AH stellt die aktuelle Situation vor. |
Die Ersatzkassen
Die 6 Ersatzkassen sind:
- BARMER
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