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  • Nachricht · Wirtschaftlichkeit

    Wirtschaftflichkeitsberechnung für einen Wochenblister

    | Sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ist kostenloses Stellen oder Verblistern zu unterlassen. Auch wenn immer noch einige Heime versuchen, die Verblisterung kostenlos zu erhalten, wird vielen Heimträgern mit der Zeit klar, dass sie die Kosten, die im Heim eingespart werden, nicht einfach der Apotheke aufbürden können, ohne dafür eine entsprechende Vergütung zu leisten. Wer eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Versorgung mit verblisterten Arzneimitteln fordert, sollte nicht erwarten, dass diese Leistung von den Apotheken kostenlos erbracht wird. |

     

    Prinzipiell gibt es vier verschiedene Möglichkeiten, eine Verblisterung anzubieten. Je nachdem, welche Art der Verblisterung möglich sein soll, fallen für die Apotheke unterschiedliche Kosten an.

    1. Vergabe an ein Blisterzentrum

    Am einfachsten zu kalkulieren ist die Vergabe der Verblisterung an einen externen Dienstleister - also an ein Blisterzentrum möglichst in der Nähe der Apotheke. Blisterzentren übernehmen einerseits die Haftung für die korrekte Bestückung der Blister, sorgen für die Umsetzung der GMP-Richtlinien und ermöglichen der heimversorgenden Apotheke eine relativ sichere Kostenkalkulation bei geringem Risiko. Sie berechnen in der Regel zwischen 2 und 3,50 Euro pro Patient und Woche, also so zwischen 8 und 14 Euro pro Monat für einen Heimbewohner. Rezeptmanagement und Patientendokumentation verbleiben allerdings weiterhin in der heimversorgenden Apotheke. Daher kommen zu den Kosten, die das Blisterzentrum berechnet, noch die entsprechenden Personalkosten und die Kosten für die EDV hinzu.

    2. Verblistern im eigenen Blisterautomat

    Wer mit dem Gedanken spielt, sich als Apotheke einen Blisterautomaten anzuschaffen und für seine eigenen Kunden zu verblistern, hat ein nicht unerhebliches Investitionsrisiko, das sich im sechsstelligen Euro-Bereich bewegen wird. Er muss zum einen den teuren Automaten eventuell inklusive einer foto-optischen Kontrolleinrichtung anschaffen und zum anderen sämtliche Anforderungen an Hygiene, Raumanforderungen, Reinraumbedingungen mit Schleuse etc. erfüllen. In der Regel rentiert sich eine solche Anschaffung erst ab einem Versorgungsgrad von über 800 bis 1.000 Patienten. Für die Kostenkalkulation müssten dann Abschreibungen für die Investitionen, Wartungskosten, Materialkosten für Schlauchbeutel, Kalkulatorische Zinsen, Personalkosten, Miete für entsprechende Räume, Stromkosten etc. einkalkuliert werden.

    3. Manuelle Verblisterung in Einweg-Blisterkarten

    Die dritte Möglichkeit ist die manuelle Verblisterung in Einweg-Blisterkarten. Das Investitionsrisiko ist sehr gering. Bei dieser Methode fallen allerdings insbesondere die Personalkosten ins Gewicht. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Apotheke pro Stunde je nach Anzahl der verordneten Arzneimittel, die Tabletten für rund acht Patienten verblistern kann. Hinzu kommt dann noch einmal etwa die gleiche Zeit für die Bestellung der Ware, die Pflege der Patientendatei und die Kontrolle der Blister nach dem Vier-Augen-Prinzip. Zusätzliche Kosten fallen für Software, Verbrauchsmaterial für Blisterkarten, Druckerpapier, Toner und Etiketten an. Da alle Apotheken, die Arzneimittel stellen oder verblistern, einen separaten Raum für diese Dienstleistung benötigen, müssen auch die zusätzlichen Raumkosten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kostet die Apotheke die manuelle Verblisterung etwa 4 bis 6 Euro für einen Wochenblister oder rund 16 bis 24 Euro im Monat.

    4. Manuelles Stellen in wiederverwendbare Dosetten

    Das manuelle Stellen erfolgt in der Regel in die bekannten Wochendosetten. Prinzipiell entstehen Personalkosten in ähnlicher Höhe wie beim manuellen Verblistern in Blisterkarten. Allerdings müssen die wiederverwendbaren Dosetten vor jeder neuen Bestückung gründlich gereinigt und gut getrocknet werden. Dadurch entstehen zusätzliche Personalkosten. Zwar fallen keine Materialkosten für Einweg-Blisterkarten an, trotzdem ist sowohl aus hygienischen als auch aus rechtlichen Gründen diese Methode abzulehnen. Rechtlich bedenklich sind diese Dosetten, da sie nicht versiegelt werden können und daher im Nachhinein leicht manipulierbar sind.

     

    Hinweis | Die beschriebenen Preise beinhalten lediglich die entstandenen Kosten. Ein zusätzlicher Gewinn ist in dieser Kalkulation auf Kostenbasis noch nicht enthalten.

    Quelle: ID 44477573