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  • 27.10.2008 | Altersvorsorge

    Auswirkungen der Abgeltungsteuer 2009 auf die Altersvorsorge von Apothekern

    von Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Oliver Holzinger, Nordkirchen, www.dvvs.eu

    Ab 2009 werden nahezu alle privaten Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Diese Pauschalbesteuerung hat gravierende Auswirkungen auf die Rendite von Aktien, Anleihen, Zertifikaten oder Fonds. Die Grundlagen der Neuregelung wurden bereits im „Apotheker Berater“ Nr. 12/2007, S. 11 ff., und Nr. 6/2008, S. 14 ff., dargestellt (s. auch „Checkliste zu Werbungskosten von A bis Z bei Einkünften aus Kapitalvermögen“, S. 2 dieser Ausgabe). Der folgende Beitrag stellt nun besonders die langfristigen steuerlichen Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Apothekern/Innen dar.  

    Das Wichtigste zur Abgeltungsteuer im Überblick

    Zur Erinnerung: Ab 2009 wird eine Pauschalsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden, realisierten Kursgewinnen und einigen weiteren Kapitaleinnahmen erhoben, die mit abgeltender Wirkung von den inländischen Kreditinstituten abgeführt wird (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Anstelle des gesonderten Werbungskostenabzugs gibt es nur noch einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person, der wie bisher über den Freistellungsauftrag berücksichtigt wird.  

     

    Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen bleiben Verkäufe von Grundstücken oder Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds – hier bleibt vor allem die zehnjährige Spekulationsfrist –, alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge, Altersbezüge, Riester- und Rürup-Renten sowie über den Betrieb vereinnahmte Kapitaleinnahmen/Kursgewinne.  

     

    Negativ wirkt sich ab 2009 für Aktionäre aus, dass Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren im Privatbereich nicht mehr nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren), sondern in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen zählen. Aktienverkäufe werden unabhängig von ihrer Haltedauer steuerpflichtig.