31.05.2010 | Altersvorsorge
Versorgungslücke trotz Versorgungswerk?
von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst/Apothekenservice, Bernau
Die Versorgungswerke der Apothekerkammern stehen vor denselben Problemen wie andere Kapitalanlageinstitute. Welche Ursachen und Folgen dies für die Altersversorgung der Apotheker/innen hat und wie Sie darauf reagieren können, zeigt der folgende Beitrag.
Was deckt das Versorgungswerk ab?
Apotheker/innen sind trotz ihrer Selbstständigkeit Pflichtmitglied der Apothekerversorgung (Apotheker-Versorgungswerk). Diese bietet neben dem Altersruhegeld und dem Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit auch Witwen- oder Witwergeld (das Witwen- oder Witwergeld beträgt 60 Prozent des zuletzt gezahlten Ruhegelds) bzw. Waisengeld (für Vollwaisen beträgt es ein Drittel, für Halbwaisen ein Fünftel des Ruhegelds). Zudem gibt es auch die Möglichkeit eines vorgezogenen Altersruhegeldes; die berufliche Tätigkeit muss hierbei nicht aufgegeben werden (siehe „Apotheker Berater“ Nr. 12/2009, S. 16 ff.).
Längere Rentenlaufzeiten
Nach einer statistischen Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke hat sich ergeben, dass die Lebenserwartung der Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen deutlich über der der allgemeinen Bevölkerung liegt. Zudem ist bei dieser Untersuchung festgestellt worden, dass auch die Heiratswahrscheinlichkeit höher liegt. Deshalb müssen die Versorgungswerke mit einer höheren Wahrscheinlichkeit rechnen, dass bei dem Tod eines Mitglieds eine Witwenrente und gegebenenfalls auch Waisenrente zu leisten ist. Hinzu kommt, dass der Altersunterschied zwischen den verstorbenen männlichen Mitgliedern und der Witwe höher ist, als in der allgemeinen Bevölkerung. Auch hieraus ergibt sich eine längere Rentenlaufzeit.
Auswirkungen auf die Dynamisierung
Als Kernaussage kann man feststellen, dass die Verlängerung der Lebenserwartung dazu führen kann, dass die künftige Dynamisierung der Rentenanwartschaften und laufenden Rentenleistungen geringer ausfallen als in der Vergangenheit. Dies ist in den jeweiligen Satzungen dergestalt formuliert, dass der jeweilige Landesausschuss auch für laufende Versorgungsleistungen jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Lage des Versorgungswerks beschließen kann. Dass dies durchaus auch sinkende Renten bedeuten kann, müssen heute schon viele Rentner regionaler Versorgungswerke feststellen.
Versorgungslücke heute oder im Ruhestand decken
Daher gilt auch für Sie: Beim Thema Altersvorsorge sollten Sie nicht alles auf eine Karte setzen bzw. sich nicht auf diese eine „Rentenquelle“ verlassen. Die berufsständische Versorgung kann vielmehr (steuerlich attraktiv) ergänzt werden durch eine Basis- oder eine private Rente. Je nachdem, wann Sie Steuervorteile benötigen: heute oder im Ruhestand.
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