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  • 01.02.2005 | Apothekenfinanzierung

    Finanzierungen rund um die Apotheke: Der optimale Kredit

    Apothekengründung, Apothekenübernahme oder Neuinvestitionen in einer bestehenden Apotheke haben Eines gemeinsam: Sie kosten Geld! In den wenigsten Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, größere Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Im Regelfall wird man also Kredit in Anspruch nehmen müssen. Doch welche Finanzierung ist für die geplante Investition die richtige? Welche Kriterien sind bei der Finanzierungsentscheidung zu berücksichtigen? Was kostet der Kredit unterm Strich? Welche Sicherheiten kann ich der Bank stellen? Diese und eine Vielzahl anderer Fragen muss der Kreditnehmer für sich beantworten, um nicht in Finanzierungsfallen hinein zu tappen oder um nicht unnötig teuere Darlehensverträge abzuschließen.  

    Unterschiedliche Kreditarten zur Apothekenfinanzierung

    Das gewählte Darlehen muss immer zum beabsichtigten Finanzierungsvorhaben passen. So sollte sich zum Beispiel die Darlehenslaufzeit an der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer des erworbenen Wirtschaftsgutes orientieren. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass die erste Finanzierung noch nicht zurückgezahlt ist, bevor man das finanzierte Wirtschaftsgut ersetzen und ebenfalls auf Kredit zurückgreifen muss. Laufen dann zwei Finanzierungen parallel, so übersteigt dies meist die Zahlungsfähigkeit der Apotheke. Die Folge ist eine drohende Illiquidität. Um diesen und andere Finanzierungsfehler zu vermeiden, sollten Sie die wesentlichen Eigenschaften der folgenden gebräuchlichen Kreditarten kennen.  

    Der Kontokorrentkredit

    Bei dem Kontokorrent- oder auch Dispositionskredit handelt es sich um ein von der Bank eingeräumtes Kreditlimit auf dem laufenden Apothekenkonto, welches je nach Bedarf des Kreditnehmers in Anspruch genommen werden kann. Der Kontokorrentkredit ist zwar formal ein kurzfristiger Kredit, wird jedoch in der Bankpraxis meist längerfristig zur Verfügung gestellt. Zinszahlungen sind nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit zu leisten. Die Inanspruchnahme des Kredits innerhalb des vereinbarten Limits sowie Rückzahlungen sind jederzeit möglich.  

     

    Oftmals erklärt sich die Bank auch bereit, über das eingeräumte Kreditlimit hinaus „geduldete Überziehungen“ zuzulassen. Der Banknutzen besteht hierbei insbesondere in der Überziehungsprovision, die Zinscharakter hat und zusätzlich zum Sollzins berechnet wird. In der Regel sind die Kreditzinsen variabel vereinbart, das heißt sie können von der Bank jederzeit an das aktuelle Zinsniveau angepasst werden.