02.12.2008 | Apothekenmarketing
Beitragssenkung in der Künstlersozialversicherung
Der Satz für die Künstlersozialabgabe sinkt ab dem Jahr 2009 von derzeit 4,9 auf 4,4 Prozent. Sofern Apotheken als Unternehmen in ihrem Geschäftsfeld abgabepflichtige künstlerische oder publizistische Leistungen typischerweise und nicht nur gelegentlich nutzen, darf die Künstlersozialabgabe nicht vom Honorar abgezogen werden, sondern muss zusätzlich dazu berechnet und an die Künstlersozialkasse abgeführt werden (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 vom 26.8.2008, BGBl I 08, 1784; Einzelheiten dazu in „Apotheker Berater“ Nr. 6/2008, S. 7 ff.).
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123159