01.12.2007 | Apothekenrecht
Ist das Vergaberecht auf Rabattverträge anwendbar?
Mehrere zwischen der AOK und Pharma-Unternehmen geschlossene Rabattverträge über wirkstoffgleiche Medikamente sind nach Ansicht der Düsseldorfer Bezirksregierung und der Vergabekammer des Bundeskartellamts unzulässig, weil sie als öffentliche Aufträge gegen das europäische Vergaberecht verstoßen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun jedoch entschieden, dass für diese Überprüfung gar nicht die Vergabekammern, sondern die Sozialgerichte zuständig sind (Beschluss vom 19. November 2007). Daraufhin hat die AOK einen Eilantrag bei dem Sozialgericht Stuttgart gestellt und geht davon aus, dass die strittigen Rabattverträge Anfang 2008 in Kraft treten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 116217