· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Anspruch auf Teil-Apothekenabschlag bleibt trotz verspäteter Teilzahlung
von Dr. Marion Baierl, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
| Nach dem Landessozialgericht (LSG) Hamburg entfällt der Apothekenabschlag gemäß § 130 Abs. 1 Sätze 1 bis 3, Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V nur anteilig, nicht aber vollständig, wenn zuvor die Krankenkasse die Sammelrechnung teilweise gekürzt hat (Urteil vom 12.7.2011, Az: 1 KR 34/09, Urteil unter www.dejure.org ). Allerdings hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen, sodass erst dann die Rechtslage endgültig geklärt werden kann. |
Rechtlicher Hintergrund
Wie die Pharmahersteller müssen auch die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen einen Rabatt auf die den Kassenpatienten verordneten Medikamente gewähren. Dieser Apothekenrabatt liegt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel
- für das Jahr 2009 bei 1,75 Euro pro Packung (Entscheidung durch Schiedsspruch, nicht rechtskräftig),
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