01.09.2010 | Arbeitsrecht
Kurzarbeitergeld wird bis März 2012 verlängert
Der Bundestag hat dem Beschäftigungschancengesetz am 8. Juli 2010 zugestimmt. Dadurch wird das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt beim Kurzarbeitergeld einen Teil des Lohns. Ferner trägt die BA in den ersten sechs Monaten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge - ab dem siebten Monat sogar komplett (Mitteilung der Bundesregierung vom 8.7.10).
- „Apotheker Berater“ Nr. 6/2009, S. 18 ff.
- Formulare zum Kurzarbeitergeld: www.arbeitsagentur.de unter Unternehmen / Finanzielle Hilfen / Kurzarbeitergeld
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 1 | ID 138188