02.11.2010 | Arbeitsrecht
Suche nach „jungem Bewerber“ verstößt gegen AGG
Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 19.8.2010, Az: 8 AZR 530/09, Abruf-Nr: 102727).
- Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum AGG in einem Beitrag im Online-Service unter der Abruf-Nr: 062816
- „AGG-Hopping nicht grenzenlos möglich“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 8/2010, S. 16
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 2 | ID 139712