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  • 01.05.2005 | Arbeitsrecht

    Wichtige Aspekte aus dem Personalbereich bei der Errichtung einer Filialapotheke

    von RAen Dipl. Finanzwirt Rainer Höfer und Martin Hassel, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Im Rahmen der Gründung oder der Übernahme einer Filialapotheke sind auch im Hinblick auf Personal(kosten)management und Arbeitsrecht einige wichtige Punkte frühzeitig in die Überlegungen mit einzubeziehen. Anderenfalls können weitreichende negative Konsequenzen die Hoffnung auf zusätzlichen Ertrag schnell dämpfen.  

    Bestehende Vereinbarungen prüfen

    Bei einer Übernahme von bestehenden Apotheken sind die arbeitsvertraglichen Grundlagen sowie die Personalkostenstrukturen genauestens zu überprüfen. Insbesondere, wenn die Finanzierung und der Betrieb einer Filialapotheke eine Reduzierung der Personalkosten erforderlich macht, sollten alle Arbeitsverträge und sämtliche mit dem Personal abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen gesichtet werden. Nur so kann festgestellt werden, ob Personalkosten mit arbeitsrechtlichen Möglichkeiten reduziert werden können (Beispiel: Kann das Weihnachtsgeld aufgrund der Vereinbarung eines Freiwilligkeitsvorbehalts gefahrlos gekürzt werden?).  

     

    Da Personalkosten der größte Kostenfaktor überhaupt sind, lohnt sich hier eine arbeitsrechtliche Überprüfung der bestehenden Verträge durch einen Fachmann. Wenn auf diesem Weg die gesamte aktuelle Kostenstruktur sowie die Möglichkeit eventueller Reduzierungen feststehen, muss durchgerechnet werden, ob die Apotheke mit den zusätzlichen Kosten eines Filialapothekenleiters wirtschaftlich zu betreiben ist. Hierbei sind die Kosten eines Filialapothekenleiters mit mindestens dem Tarifgehalt plus 20 Prozent bei einer 39,5-Stunden-Woche zu kalkulieren.  

     

    Beispiel Kostenkalkulation Apothekenleiter

     

    Ein approbierter Apotheker im ersten Berufsjahr soll Leiter der Filiale werden. Das Tarifgehalt plus 20 Prozent beträgt 3.291,44 Euro monatlich. Für die Gesamtbelastung des Arbeitgebers können die Arbeitgeberanteile mit einem pauschalierten Betrag von 25 Prozent aufgeschlagen werden, so dass sich eine monatliche Gesamtbelastung von 4.114,31 Euro und eine jährliche Gesamtbelastung von mindestens circa 50.000 Euro ergibt.