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  • 01.10.2008 | Arbeitsrecht

    Wie wird der Urlaub für Teilzeitkräfte berechnet?

    Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen). Für teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindestjahresurlaub dementsprechend umzurechnen. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ist der Urlaubsanspruch nicht in Bezug zu einer Woche, sondern zu einem Zeitraum zu setzen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen Ablauf wiederholt.  

     

    Mindesturlaubstage

    Mindesturlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche:  

    24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage  

     

    Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:  

    24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage  

     

    Mindesturlaubstage bei einer Drei-Tage-Woche:  

    24 : 6 x 3 = 12 Arbeitstage  

     

    Mindesturlaubstage bei einer Zwei-Tage-Woche:  

    24 : 6 x 2 = 8 Arbeitstage  

     

    Mindesturlaubstage bei einer Ein-Tage-Woche:  

    24 : 6 x 1 = 4 Arbeitstage  

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 2 | ID 121659