27.10.2008 | Arzneimittelrecht
Computergesteuerter Apothekenautomat ist bezüglich rezeptpflichtiger Medikamente rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Vergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten durch einen computergesteuerten Apothekenautomaten untersagt (Urteil vom 2.9.2008, Az: 11 K 4331/07; ebenso Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 23.4.2008, Az: B 1 S 08.319, Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Az: 9 CS 08.1391). Der – per Video zugeschaltete – Apotheker könne die Echtheit des zunächst nur eingescannten Rezepts nicht zuverlässig prüfen und könne auf dem Rezept nicht vermerken, welche Apotheke das Medikament zu welchem Preis an welchem Tag abgegeben habe. Die Abgabe rezeptfreier Rezepte sei dagegen grundsätzlich erlaubt.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 2 | ID 122455