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  • 01.11.2007 | Betriebsprüfung

    Die aktuellen Richtsätze für Apotheken

    Der folgende Beitrag erläutert, was die neuen Betriebsprüfungs-Richtsätze der Finanzverwaltung im Hinblick auf das Betriebsergebnis 2006 Ihrer Apotheke bedeuten.  

    Warum gibt es Richtsätze?

    Die Personalausstattung in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter reicht längst nicht aus, um alle Landwirte, gewerblichen Unternehmer und Freiberufler turnusmäßig zu prüfen. Ob und wann ein Betrieb geprüft wird, steht deshalb grundsätzlich im Ermessen des Finanzamts. Um sich insofern aber nicht Willkür vorwerfen lassen zu müssen, hat die Finanzverwaltung bestimmte Kriterien für die Auswahl der zu prüfenden Betriebe geschaffen. U.a. werden insofern die Betriebsergebnisse der Apotheken mit Richtsätzen verglichen, die vom Bundesminister der Finanzen jährlich aktualisiert werden.  

    Die Änderung bei den aktuellen Richtsätzen

    Bei den Richtsätzen für 2006 ist endlich berücksichtigt worden, dass die Betriebsergebnisse in den Apotheken durch Gesundheitsreformen, Erhöhung der Krankenkassen-Rabatte sowie durch Pharma-Discounter und Rezeptsammelstellen bei Drogeriemärkten für den Versandhandel seit 2002 ständig gesunken sind. Die aktuellen Richtsätze lauten (Bundesministerium der Finanzen [BMF], Schreiben vom 16.8.2007, Az: IV A 7 – S 1544/0):  

     

    Aktuelle amtliche Richtsätze für Apotheken

     

    Jahre 2004 bis 2005  

    in Prozent  

    Jahr 2006  

    in Prozent  

    Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz  

    39 – 45 – 49 

    33 – 39 – 45 

    Rohgewinn (Handelsspanne)  

    28 – 31 – 33 

    25 – 28 – 31 

    Reingewinn  

    6 – 10 – 14 

    5 – 9 – 13 

     

    Praxistipp: Die Richtsätze gelten nicht für Großbetriebe, also für Apotheken mit einem Umsatz von mehr als 6,5 Mio. Euro oder einem steuerlichen Gewinn von über 250.000 Euro. Großbetriebe werden turnusmäßig überprüft. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Besonderheiten bei Großbetrieben in den Richtsätzen nicht genügend berücksichtigt werden können. So wird ein Großbetrieb aufgrund seines Einkaufsvolumens bei den Pharma-Großhändlern eine deutlich günstigere Rabattstaffel aushandeln können. Andererseits erfordert eine zusätzliche (unselbstständige) Filiale einen größeren Personalaufwand.  

    Die Vorgehensweise des Finanzamts