01.03.2011 | Betriebsprüfung
Gelten die Apotheken-Richtsätze 2009 unverändert weiter?
Grundsätzlich ermittelt das Bundesfinanzministerium (BMF) für die Betriebsprüfungen von Apotheken jedes Jahr Richtsätze auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Betriebe. Für die Finanzämter sind diese Richtsätze ein wichtiges Hilfsmittel, um die Prüfungswürdigkeit einer Apotheke einzuschätzen. Auch die Betriebsprüfer vergleichen diese Richtsätze mit den Kennzahlen der zu prüfenden Apotheke, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Die amtlichen Richtsätze
Die amtlichen Richtsätze bestehen aus einem unteren und oberen Rahmenwert sowie einem - fettgedruckten - Mittelsatz. Damit sollen die unterschiedlichen Verhältnisse in Apotheken in einem Ärztehaus oder einem Einkaufszentrum mit höherem OTC-Anteil berücksichtigt werden. Beim Reingewinn sollen die unterschiedlichen Rahmensätze auch den Unterschied zwischen einer Pachtapotheke und der Apotheke auf dem eigenen Grundstück widerspiegeln. Der Mittelwert schließlich ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Einzelergebnissen.
Hinweis: Für große Apotheken mit einem Umsatz von mehr als 6,9 Mio. Euro oder einem steuerlichen Gewinn von über 265.000 Euro gelten diese Richtsätze nicht.
Amtliche Richtsätze für Apotheken 2009
Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz | 33 - 39 - 45 |
Handelsspanne (Rohgewinn) | 25 - 29 - 31 |
Reingewinn | 5 - 9 - 13 |
Hinweis: Betriebsprüfer arbeiten mit dem Rohgewinnaufschlagsatz, Apotheker und Steuerberater (zum Beispiel DATEV in den monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen) dagegen mit der Handelsspanne. |
Hinweis: Zum Unterschied zwischen Handelsspanne und Rohgewinnaufschlagsatz siehe „Apotheker Berater“ Nr. 11/2007, S. 3 ff.
Es gibt keine neuen amtlichen Apothekenrichtsätze
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