02.07.2009 | EDV-Kosten
Nur beruflich eingesetzter PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte PC mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.5.2009, Az: 7 B 08.2922, Abruf-Nr: 091815). Ebenso hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen inzwischen die Gebührenpflicht von Internet-PC bejaht (Urteil vom 26.5.2009, Az: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09, Abruf-Nr: 092068). Dagegen haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden und Koblenz das Gegenteil entschieden. Gegen das bayerische Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 128168