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  • 01.01.2007 | Einkommensteuer

    BMF überrascht mit positiven Regelungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

    Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten können Sie seit dem 1. Januar 2006 besser steuerlich geltend machen („Apotheker Berater“ Nr. 6/2006, S. 9 ff.). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einige Zweifelsfragen geklärt und dabei überwiegend positive Regelungen getroffen (Schreiben vom 3.11.2006, Az: IV C 4 – S 2296b – 60/06, Abruf-Nr: 063299).  

    Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen

    Haushaltsnahe Beschäftigungen nach § 35a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind auch mit Angehörigen möglich. Voraussetzungen sind, dass der Beschäftigte nicht in demselben Haushalt wohnt und dass der Arbeitsvertrag zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist, einem Fremdvergleich standhält und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird.  

    Umzugskosten

    Aufwendungen für private Umzüge, für die kein Werbungskostenabzug möglich ist, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen (§ 35a Abs. 2 S. 1 EStG). Dies setzt voraus, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen und die Zahlung auf das Konto des Rechnungsausstellers nachweisen können. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle ab dem Jahr 2003.  

    Pflege- und Betreuungsleistungen

    Bei den Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es leider zwei Einschränkungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis:  

     

    • Die Steuerermäßigung ist haushaltsbezogen. Das heißt: Auch wenn zwei Personen in einem Haushalt gepflegt werden, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden.
    • Keine Steuerermäßigung gibt es, wenn Sie für die Pflege des Angehörigen den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG geltend machen.

    Eigenständiger Haushalt in betreuten Wohneinrichtungen

    Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG können Sie auch nutzen, wenn sich der Haushalt in einer betreuten Wohneinrichtung befindet. Dann sind die in dem einzelnen Haushalt erbrachten und individuell abgerechneten Dienstleistungen (zum Beispiel Reinigung der Wohnung) begünstigt.