03.06.2009 | Einkommensteuer
Derzeit noch keine verbesserte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung von dem Jahr 2010 an besser steuerlich abziehbar sein. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nach der die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zum Sonderausgabenabzug von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verfassungswidrig sind (vom 13.2.2008, Az: 2 BvL 1/06).
Derweil gehen bei den Finanzämtern Einsprüche gegen die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Diese Einsprüche werden auf ein noch anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren (Az: 2 BvR 2299/04) mit dem Ziel gestützt, das Verfahren von Amts wegen ruhen zu lassen. Oft wird zudem vorgetragen, dass der oben genannte Beschluss des BVerfG hinsichtlich der Weitergeltung der rechtswidrigen Vorschriften bis zum 1. Januar 2010 gegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Finanzämter sind allerdings angewiesen worden, entsprechende Einsprüche zurückzuweisen (Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Schreiben vom 29.10.2008, Az: S 2221 A - 69 - St 218).