· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024: Diese Änderungen betreffen Apotheker
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Auch wenn es in der Politik alles andere als rund läuft, wurde im November das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Dieses enthält nicht nur über 130 Einzelmaßnahmen, sondern betrifft an mehreren Stellen auch die Besteuerung von Apothekern. Grund genug für AH, die wichtigsten Eckpunkte unter die Lupe zu nehmen und zu beleuchten, was auf Apotheker zukommt. |
Anhebung des Grundfreibetrags
Um das Existenzminimum von der Besteuerung zu verschonen, werden bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Steuern erhoben. Zwar wurde der für das Jahr 2024 geltende Grundfreibetrag bereits auf 11.604 Euro angehoben, das genügte jedoch nicht. Nun erfolgte eine weitere Anhebung ‒ rückwirkend zum 01.01.2024 ‒ auf 11.784 Euro (+ 180 Euro). Das bedeutet eine jährliche Steuerersparnis von 25 Euro zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Für verheiratete Apotheker verdoppelt sich die Entlastungswirkung.
Beachten Sie | Der Höchstbetrag für abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz [EStG]) orientiert sich an der Höhe des Grundfreibetrags und wurde ebenfalls ab 2024 auf 11.784 Euro angehoben. Zudem soll der Grundfreibetrag in den kommenden Jahren weiter steigen. Für 2025 ist eine Anhebung auf 12.084 Euro (+ 300 Euro) und für 2026 eine Anhebung auf 12.336 Euro (+ 252 Euro) geplant.
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