27.01.2011 | Einkommensteuer
Ehegatten-Zusammenveranlagung trotz angekündigter Trennung möglich
Die bloße Ankündigung eines Ehegatten, sich trennen zu wollen, reicht für die Beendigung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aus. Sofern zwischen Bekanntmachung und tatsächlichem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ein Jahreswechsel liegt, kann das Paar daher noch für beide Jahre in der Einkommensteuererklärung die (oft günstigere) Zusammenveranlagung wählen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.4.2010, Az: III R 71/07, Abruf-Nr: 103387).
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 2 | ID 141805