30.03.2009 | Einkommensteuer
Erste Klage gegen Einbeziehung von Elterngeld in den Progressionsvorbehalt
Das Elterngeld unterliegt als Lohnersatzleistung dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt. Strittig ist aber, ob dies auch für den Mindestbetrag von 300 Euro gilt. Denn diesen erhalten Eltern unabhängig davon, ob sie zuvor ein Einkommen erzielt haben oder nicht. Somit sehen viele Fachleute darin eigentlich keine Lohnersatzleistung.
Praxistipp: Diese umstrittene Frage ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Finanzgericht Münster (Az: 2 K 4856/08 E). Betroffene Eltern können versuchen, mit einem Einspruch und dem Hinweis auf das anhängige Verfahren ihren Steuerbescheid offen zu halten. Einen Anspruch auf Verfahrensruhe haben sie allerdings erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125732