01.01.2006 | Einkommensteuer
Erweiterungen bei den Vorläufigkeitsvermerken
Zwar bleibt es unverändert bei zehn Punkten, hinsichtlich derer Einkommensteuerbescheide nach § 165 Abgabenordnung vorläufig ergehen (siehe dazu „Apotheker Berater“ Nr. 11/2005, Seite 10; aktuelle Liste als Arbeitshilfe im IWW-Online-Service für Apotheker). Doch angesichts neuer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Bezug auf private Veräußerungs- und Termingeschäfte gewährt die Verwaltung nun auch für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 Aussetzung der Vollziehung (ausgenommen sind Optionsprämien nach § 22 Einkommensteuergesetz).
Darüber hinaus ergehen nunmehr Festsetzungen der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2004 vorläufig, da es auch hier zu Kürzungen durch das Haushaltsbegleitgesetz gekommen ist.
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 84932