01.06.2007 | Einkommensteuer
Kindergeld von 154 Euro monatlich ist ausreichend
Die Höhe des Kindergeldes von derzeit 154 Euro monatlich entspricht verfassungsmäßigen Vorgaben. Mit diesem Beschluss gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) die in einigen Medien verbreitete Hoffnung zerstreut, Eltern könnten bei der Kindergeldkasse einen Zuschlag verlangen (BFH, Beschluss vom 14.2.2007, Az: III B 176/06, Abruf-Nr: 071771).
Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist das Existenzminimum des Kindes von der Einkommensteuer freizustellen, was durch Steuerfreibeträge oder Kindergeld bewirkt wird. Bei diesem Gebot zum Ausgleich familienbedingter Belastungen hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum, den er hier zulässigerweise ausgeübt hat.
Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 2 | ID 109866