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  • 01.12.2007 | Einkommensteuer

    Neue Steuervorteile für ehrenamtlich Tätige

    Apotheker und ihre Ehegatten, die nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind, müssen die damit zusammenhängenden Aufwendungen häufig aus der eigenen Tasche begleichen. Nur gelegentlich erhalten sie für ihr Ehrenamt von Kirche, Kommune, Verein oder Wohlfahrtsverband eine geringfügige Entschädigung. Nach dem neuen Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements sollen solche Zahlungen nunmehr steuerlich mehr begünstigt werden als bisher.  

    Bisherige und neue Rechtslage

    Bislang konnten Aufwandsentschädigungen „nur“ als sogenannter Übungsleiterfreibetrag vor allem im sportlichen Bereich steuerfrei bleiben. Bestimmte andere nebenberufliche Tätigkeiten waren davon aber ebenfalls umfasst. Aufwendungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind möglicherweise als Betriebsausgaben abziehbar gewesen. Schließlich gab es noch die Möglichkeit, die persönlichen Ausgaben als Spenden bei der Steuer abzusetzen.  

     

    Nachdem der Bundesrat noch im Oktober dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements zugestimmt hat, tritt dieses rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Insofern soll die Wahlmöglichkeit bestehen, für das Jahr 2007 noch das alte Recht in Anspruch zu nehmen, wenn dies steuerlich günstiger ist. Das neue Gesetz soll insbesondere auch das Spendenrecht vereinfachen.  

    Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages

    Die Übungsleiterpauschale, die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten regelt, wird von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Damit sind alle mit der Nebentätigkeit zusammenhängenden Ausgaben abgegolten, einschließlich eventueller Zeitverluste.