01.12.2007 | Einkommensteuer
Neue Steuervorteile für ehrenamtlich Tätige
Apotheker und ihre Ehegatten, die nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind, müssen die damit zusammenhängenden Aufwendungen häufig aus der eigenen Tasche begleichen. Nur gelegentlich erhalten sie für ihr Ehrenamt von Kirche, Kommune, Verein oder Wohlfahrtsverband eine geringfügige Entschädigung. Nach dem neuen Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements sollen solche Zahlungen nunmehr steuerlich mehr begünstigt werden als bisher.
Bisherige und neue Rechtslage
Bislang konnten Aufwandsentschädigungen „nur“ als sogenannter Übungsleiterfreibetrag vor allem im sportlichen Bereich steuerfrei bleiben. Bestimmte andere nebenberufliche Tätigkeiten waren davon aber ebenfalls umfasst. Aufwendungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind möglicherweise als Betriebsausgaben abziehbar gewesen. Schließlich gab es noch die Möglichkeit, die persönlichen Ausgaben als Spenden bei der Steuer abzusetzen.
Nachdem der Bundesrat noch im Oktober dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements zugestimmt hat, tritt dieses rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Insofern soll die Wahlmöglichkeit bestehen, für das Jahr 2007 noch das alte Recht in Anspruch zu nehmen, wenn dies steuerlich günstiger ist. Das neue Gesetz soll insbesondere auch das Spendenrecht vereinfachen.
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages
Die Übungsleiterpauschale, die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten regelt, wird von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Damit sind alle mit der Nebentätigkeit zusammenhängenden Ausgaben abgegolten, einschließlich eventueller Zeitverluste.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig