26.03.2008 | Einkommensteuer
Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig
Fehlt auf einer Zuwendungsbestätigung das genaue Datum der Zuwendung, ist der Spendenabzug deshalb nicht ausgeschlossen. So entschied das Finanzgericht (FG) München in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil aus dem Jahr 2006 (Urteil vom 14.8.2006, Az: 15 K 1701/04, Abruf-Nr: 080337).
Im zugrunde liegenden Fall war auf der Spendenbescheinigung nur das Jahres-, nicht das Tagesdatum angegeben. Das schloss den Sonderausgabenabzug aber nicht aus, weil der amtliche Mustertext für Zuwendungsbestätigungen insofern nicht bindend sei. Der Nachweis des Zeitpunkts der Zuwendung und der Tatsache, dass die Zuwendung überhaupt erfolgte, könne auf anderem Weg erfolgen – zum Beispiel per Kontoauszug. Allerdings seien die Vorgaben auf dem amtlichem Muster in allen anderen Punkten bindend.