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  • 30.07.2009 | Einkommensteuer

    Wertpapiere im Freiberufler-Betriebsvermögen - mittlerweile drei BFH-Verfahren anhängig

    Die Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers ist kritisch. Mittlerweile liegen dem Bundesfinanzhof (BFH) zu dieser Frage drei Fälle zur Entscheidung vor. Besonders mit Blick auf die Gewinnermittlung und natürlich auf die Abgeltungsteuer hat der Ausgang der Verfahren wesentliche Bedeutung, da im Betriebsvermögen das neue Teileinkünfteverfahren anwendbar ist (zu steuerlichen Einzelheiten „Apotheker Berater“ Nr. 6/2008, S. 20).  

    Das jüngste anhängige BFH-Verfahren (Az: VIII R 18/09) betrifft die Frage, ob Wertpapiere, die der Bildung einer Liquiditätsreserve dienen sollen und die für ein Betriebsmitteldarlehen verpfändet worden sind, (gewillkürtes) Betriebsvermögen darstellen. Das Finanzgericht Köln hatte in den Wertpapieren weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen gesehen und den Betriebsausgabenabzug für die durch umfangreichen Wertpapierhandel der klagenden Freiberuflerin erzielten Verluste versagt (Urteil vom 25.9.2008, Az: 15 K 1235/04).  

    Praxistipp: Für gleichermaßen Betroffene empfiehlt es sich daher, mit Hinweis auf die laufenden Verfahren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 2 | ID 128790