Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2011 | Elterngeld

    Steuererstattungen bleiben beim Elterngeld außen vor

    Spätere Steuererstattungen sind bei der Berechnung von Elterngeld nicht zu berücksichtigen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2010, Az: L 5 EG 4/10, Abruf-Nr: 104089). Das Elterngeld solle das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen ersetzen. Spätere Steuererstattungen seien aber für den Lebensstandard im maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraum nicht prägend. Anders als Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, die sich direkt auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken!  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142577