01.03.2011 | Elterngeld
Steuererstattungen bleiben beim Elterngeld außen vor
Spätere Steuererstattungen sind bei der Berechnung von Elterngeld nicht zu berücksichtigen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2010, Az: L 5 EG 4/10, Abruf-Nr: 104089). Das Elterngeld solle das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen ersetzen. Spätere Steuererstattungen seien aber für den Lebensstandard im maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraum nicht prägend. Anders als Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, die sich direkt auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken!
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142577