01.12.2007 | Erbschaftsteuer
Der Referentenentwurf zum neuen ErbStG steht
Die Bundesregierung hat am 20. November 2007 einen Referentenentwurf zum neuen Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vorgelegt, das rückwirkend noch zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll („Apotheker Berater“ Nr. 3/2007, S. 8 ff.):
- Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen (Verkehrswert-Besteuerung).
- Die persönlichen Freibeträge in der Erbschaftsteuerklasse I werden angehoben auf 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel. Bei weiter entfernten Verwandten sowie Erben in den Steuerklassen II und III wird es dagegen geringere Freibeträge und höhere Steuersätze als bisher geben.
- Ein Betriebsübergang wird zu 85 Prozent steuerfrei bleiben, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben und der Betrieb über 15 Jahre in seinem ver-mögenswerten Bestand fortgeführt wird.
Praxistipp: Das neue Gesetz wird voraussichtlich im April 2008 verkündet und sieht in Erbfällen ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Besteuerung vor. Für Schenkungsgestaltungen soll dagegen kein Wahlrecht gelten. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater, welche Maßnahmen Sie zum Beispiel beim Betriebsvermögen oder bei Immobilien am besten noch jetzt ergreifen sollten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116207