02.12.2008 | Erbschaftsteuerreform
Apotheken steuerfrei vererben
Nach langem Hin und Her steht nun das neue Erbschaftsteuergesetz so gut wie fest (Redaktionsschluss 26.11.2008). Die Reform wird für ApothekerInnen einige Änderungen mit sich bringen, was die Bewertung der Apotheke, neue Freibeträge und die Fortführung des Betriebs angeht (siehe dazu auch schon „Apotheker Berater“ Nr. 3/2007, S. 8 ff.; Nr. 12/2007, S. 2 – KI). Der „Apotheker Berater“ informiert Sie in einer der nächsten Ausgaben über die Einzelheiten der Reform und Möglichkeiten, Apotheken auch in Zukunft steuerfrei zu übertragen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 123158