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  • 23.07.2008 | Erbschaftsteuerreform

    Übertragung von noch nicht fälligen Lebensversicherungen prüfen

    „Sie kommt, sie kommt nicht“. Die Rede ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform, bei der ungleichmäßige Besteuerungsvorschriften angepasst werden sollen. Doch nicht nur für geschenkte oder geerbte Immobilien werden nach dem neuen Recht meistens mehr Steuern fällig. Auch mit einem Privileg bei der Übertragung noch nicht fälliger Lebensversicherungen ist spätestens mit Verabschiedung des Reformgesetzes Schluss.  

    Derzeit besteht ein Wahlrecht, ob im Erb- oder Schenkungsfall übertragene, noch nicht fällige Lebensversicherungen mit dem im Übertragungszeitpunkt aktuellen Rückkaufwert oder mit nur zwei Dritteln der bisher einbezahlten Beiträge zur Besteuerung herangezogen werden. Nach dem neuen Recht soll stets der Rückkaufwert besteuert werden.  

    Praxistipp: Möchten Sie in absehbarer Zeit im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine noch nicht fällige Lebensversicherung verschenken, sollte die Schenkung unbedingt vor Verabschiedung des Reformgesetzes durchgeführt werden. Hier ist Eile geboten, denn die Verabschiedung der neuen Vorschriften kann schneller erfolgen als erwartet. Der Bundestag wird im Herbst über das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz entscheiden und die Gesetzesänderung soll zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 2 | ID 120510