07.01.2008 | Gesetzesänderungen
MiFID: Zwei wichtige Auswirkungen für Anleger
Seit dem 1. November 2007 ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz: MiFID) mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Die MiFID stellt spezielle Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleister in Bezug auf das Wertpapiergeschäft mit ihren Kunden. Im Vordergrund steht die Förderung des Anlegerschutzes und des Wettbewerbs zwischen den europäischen Handelsplätzen. Für Anleger sind die folgenden zwei Aspekte relevant:
- Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist anhand konkreter Vorgaben verpflichtet, die bestmögliche Ausführung von Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträgen herbeizuführen. Damit wird der Dienstleister für jeden Auftrag automatisch einen bestimmten Handelsplatz vorgeben; dem Kunden steht aber weiter sein Weisungsrecht zu.
- Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss Provisionen gegenüber dem Kunden offenlegen, die es im Zuge des Wert-papiervertriebs zum Beispiel für Investmentfondsanteile an Kreditinstitute und Finanzdienstleister zahlt.
Leserservice: Auf den Seiten 19 f. dieser Ausgabe finden Sie eine Checkliste über alle relevanten Neuerungen 2008, die es im Hinblick auf Geldanlagen abseits von dem gekürzten Sparerfreibetrag 2007 und der Abgeltungsteuer 2009 zu beachten gilt.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116746