01.01.2007 | Gesetzgebung
Ab 2007 neue Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2007 sieht unter anderem eine Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer sowie an Dritte vor. Danach darf der zuwendende Apotheker seine Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftsfreunde pauschal mit 30 Prozent versteuern. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beim Empfänger ist damit die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils ähnlich wie bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bereits abgegolten.
Unerheblich ist, ob der Apotheker die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen kann oder nicht. Die Pauschalsteuer fällt in voller Höhe hierunter, wenn die Sachzuwendung an die eigenen Arbeitnehmer erfolgt. In anderen Fällen stellt die übernommene Steuer ein Geschenk dar und ist somit nicht abziehbar.
Bemessungsgrundlage sind die beim Apotheker entstandenen Aufwendungen plus Umsatzsteuer. Die Pauschalierung ist nur bis zu 10.000 Euro je Empfänger und Jahr zulässig und muss zudem für alle Zuwendungen einheitlich ausgeübt werden.