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  • 01.08.2006 | Gesetzgebung

    Die aktuellen Steueränderungen 2006/2007

    Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Steueränderungen beschlossen oder auf den Weg gebracht. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen aus Sicht des Apothekers als Unternehmer oder Privatperson zusammen.  

    Gesetze gegen missbräuchliche Steuergestaltungen und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung

    Das Gesetz gegen missbräuchliche Steuergestaltungen und das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung lassen nun Steueränderungen in Kraft treten, die in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert worden sind.  

     

    Ein-Prozent-Regelung  

    Die neuen Regelungen zum Betriebs-Pkw sind rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Danach ist die Besteuerung der Privatnutzung von Betriebs-Pkw nach der Ein-Prozent-Regel ab 2006 nur noch bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs von über 50 Prozent (= notwendiges Betriebsvermögen) möglich. Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 bis 50 Prozent (= gewillkürtes Betriebsvermögen) wird die nachgewiesene bzw. geschätzte Nutzung des Pkw angesetzt („Apotheker Berater“ Nr. 3/2006, S. 11 ff.). Die konkrete Höhe der betrieblichen Nutzung muss – entweder durch ein Fahrtenbuch oder mittels anderer Nachweise – nachgewiesen werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann das Finanzamt den Anteil schätzen. Ein künftiger Erlass der Verwaltung wird noch regeln, ob und welche alternativen Nachweise zum Fahrtenbuch zulässig sind.