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  • 01.04.2006 | Gesetzgebung

    Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2006 erweitert begünstigt

    Nach dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ist eine erweiterte Steuer-Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2006 geplant. In den folgenden drei Fällen sollen Sie künftig 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 600 Euro, von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können:  

    • Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen (zum Beispiel Wohnungsreinigung, Gärtnerarbeiten)
    • Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person im Privathaushalt
    • Arbeitskosten für die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten

    Praxistipp: Die drei Möglichkeiten können parallel genutzt werden, so dass theoretisch ein Abzug bis zu 1.800 Euro im Jahr möglich ist. Die einzelnen Voraussetzungen werden allerdings erst noch im Gesetzgebungsverfahren geklärt. Fallen schon jetzt Kosten an, sollten Sie sich auf jeden Fall eine Rechnung ausstellen lassen und den Rechnungsbetrag überweisen. Achten Sie dabei darauf, dass in den Rechnungen die Fahrt-, Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Denn nur die beiden ersten Posten sind abzugsfähig.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 1 | ID 85018