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  • 01.05.2005 | Gesetzgebung

    Staatliche Kontrolle von Konten ist erlaubt

    Der Staat darf – insbesondere zu Gunsten des Fiskus – seit dem 1. April Bankkonten per „automatisiertem Abruf“ kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den automatisierten Zugriff auf die Stammdaten der Konten abgelehnt (Beschluss vom 22. März 2005, Az: 1 BvR 2357/041 BvQ 2/05). Beachten Sie: Das Gericht hat lediglich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Die endgültige Entscheidung über die eingelegte Verfassungsbeschwerde steht noch aus und ist völlig offen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 85036