01.05.2005 | Gesetzgebung
Staatliche Kontrolle von Konten ist erlaubt
Der Staat darf – insbesondere zu Gunsten des Fiskus – seit dem 1. April Bankkonten per „automatisiertem Abruf“ kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den automatisierten Zugriff auf die Stammdaten der Konten abgelehnt (Beschluss vom 22. März 2005, Az: 1 BvR 2357/04 – 1 BvQ 2/05). Beachten Sie: Das Gericht hat lediglich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Die endgültige Entscheidung über die eingelegte Verfassungsbeschwerde steht noch aus und ist völlig offen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 85036