01.06.2006 | Gesetzgebung
Steueränderungsgesetz 2007: Bundeskabinett hat Entwurf beschlossen
Am 10. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 verabschiedet (Abruf-Nr: 061377). Vorgesehen sind Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2007 einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten und der Steuervereinfachung dienen sollen. Hier die wichtigsten Punkte:
Häusliches Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch als Betriebsausgaben/Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dies trifft Apotheker nicht, da sie auch bisher in der Regel dafür kaum Aufwendungen geltend machen konnten („Apotheker Berater“ Nr. 10/2005, S. 12).
Kindergeld/Kinderfreibetrag
Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Jahrgang 1983 soll von vor Vollendung des 27. Lebensjahrs auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt werden, für Kinder des Geburtsjahrs 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.
Kürzung des Sparerfreibetrags
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