· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Steuervereinfachungsgesetz 2011: wichtige Änderungen auf einen Blick
| Nachdem sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss darauf verständigt hatten, die gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufzunehmen, hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Die nun endgültig beschlossenen Steueränderungen treten zum überwiegenden Teil in 2012 in Kraft. In der Praxis sollten Sie vor allem folgende Neuerungen im Blick haben: |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Bereits für das Jahr 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Anhebung ist bei der Lohnabrechnung für Dezember 2011 zu berücksichtigen.
Merke | |
Die aus der Erhöhung resultierende Entlastungswirkung ist gering. Für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro beträgt die Entlastung (nur) rund 39 Euro im Jahr (inklusive Solidaritätszuschlag und 9 Prozent Kirchensteuer). Auswirkungen ergeben sich ohnehin nur dann, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht überschritten wird. Für Steuerpflichtige, die beispielsweise hohe Fahrtkosten haben, ändert sich demzufolge nichts. |
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