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  • 01.10.2008 | Gesetzgebung

    Steuerverfahren sollen künftig „schlanker“ werden

    Mit einem neuen Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sollen nach und nach papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt und damit Bürokratiekosten abgebaut werden (Regierungsentwurf vom 23.7.2008, Abruf-Nr: 082457). Geplant ist Folgendes:  

    • Unternehmen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Steuererklärungen (Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärungen), Steuerbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln. Ausnahmen in Härtefällen sind möglich.
    • Bei der Abgabe der Steuererklärung von privaten Steuerzahlern sollen bestimmte - bisher in Papierform vorzulegende - Belege und Unterlagen dem Finanzamt auf elektronischem Wege verfügbar gemacht werden können (zum Beispiel Bescheinigungen über Spenden, vermögenswirksame Leistungen und Riester-Verträge).
    • Finanzverwaltung und Rentenversicherung sollen ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern künftig zeitgleich vornehmen.
    • Die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen von aktuell 6.136 auf 7.500 Euro angehoben werden. Unternehmer, deren Vorsteuer-Überschuss im Vorjahr 7.500 Euro überschritten hat, können wählen, ob sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgeben. Bagatellfälle werden neu geregelt.
    • Beabsichtigt ist, die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 auf 1.000 Euro anzuheben.
    • Bei umsatzsteuerfreien Leistungen an andere Unternehmer soll auf die Erteilung einer Rechnung und bei sogenannten Sammelrechnungen bei elektronischer Datenübermittlung soll auf die bisher obligatorische Ausstellung verzichtet werden.
    • Die Mitteilung der Banken über einbehaltene Abgeltungsteuer getrennt nach Postleitzahlen soll elektronisch erfolgen.

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 1 | ID 121658