01.12.2007 | Gesetzgebung
Unternehmensteuerreform 2008 – Die Auswirkungen der Abgeltungsteuer
In „Apotheker-Berater“ Nr. 9/2007, S. 12 ff., Nr. 10/2007, S. 12 ff. und Nr. 11/2007, S. 6 ff. haben wir Ihnen die Regelungen der Unternehmensteuerreform 2008 in den Bereichen der Gewerbesteuer, der Reichensteuer, der neuen Zinsschranke, die Änderungen bei der Abschreibung und dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag sowie die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen bei Personenunternehmen vorgestellt. Der folgende Beitrag erläutert die neue Abgeltungsteuer für Kapitalerträge.
Die Abgeltungsteuer ab 2009
Die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge wird erst ab dem 1. Januar 2009 eingeführt. Das bedeutet, dass alle Kapitalerträge, die dem Apotheker ab diesem Stichtag im Privatbereich zufließen, der Neuregelung unterliegen. Für betrieblich erzielte Zinserträge gilt dagegen weiterhin die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, da diese Erträge den Gewinn aus Gewerbebetrieb erhöhen.
Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug direkt an der Quelle. Dieser Abzug erfolgt einheitlich für alle Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen zu einem gesonderten Steuertarif in Höhe von 25 Prozent. Insbesondere unterliegen der Abgeltungsteuer Zinserträge aus Geldeinlagen bei Banken und Sparkassen, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften oder auch Zertifikatserträge.
Zudem erfasst die neue Abgeltungsteuer auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, hier insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Damit erfolgt eine Abkehr von der bisherigen Regelung, dass solche Gewinne steuerfrei sind, wenn die entsprechenden Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten wurden (Aufgabe der Spekulationsbesteuerung).
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