01.09.2007 | Gesetzgebung
Unternehmensteuerreform 2008 – Worauf sich Apotheker einstellen können
Die überwiegenden Teile der Unternehmensteuerreform 2008 treten zum 1. Januar 2008 in Kraft. Lediglich der neue – und die bisher bekannte Ansparabschreibung ersetzende – Investitionsabzugsbetrag greift bereits für 2007. Die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aller Art erfolgt erst zum Januar 2009. Der folgende Beitrag erläutert, welche konkreten Änderungen sich für Apotheker bei der Gewerbe- und bei der Reichensteuer ergeben.
Änderungen bei der Gewerbesteuer
Nach bisheriger Regelung ist die Gewerbesteuer stets als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung für den Apothekenbetrieb abzugsfähig gewesen und hat damit den Gewinn entsprechend gemindert. Damit wurde die Gewerbesteuer zum einen von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage und zum anderen auch von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer abgezogen. Diesen gewinn- und steuermindernden Vorgang hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem neuen § 4 Abs. 5b Einkommensteuergesetz (EStG) abgeschafft. Danach gilt:
Die neue Rechtslage
Ab den Erhebungszeiträumen, die nach dem 31. Dezember 2007 enden, ist die Gewerbesteuer keine abziehbare Betriebsausgabe mehr und sie mindert auch nicht mehr den Gewinn des Apothekenbetriebes. Damit geht aber gleichzeitig die Neuerung einher, dass zukünftige Gewerbesteuer-Erstattungen aus eventuell zuviel entrichteten Gewerbesteuer-Zahlungen an die Gemeinden und Städte nicht mehr als Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Diese Posten wirken sich damit nicht gewinnerhöhend aus.
Beginn der Neuregelung für abweichende Wirtschaftsjahre
Soweit der Gewinnermittlungszeitraum für Ihren Apothekenbetrieb mit dem Kalenderjahr identisch ist, trifft die Gesetzesänderung erst für die Wirtschaftsjahre zu, die mit dem 1. Januar 2008 beginnen (vergleiche zum Apotheken-Wirtschaftsjahr: „Apotheker Berater“ Nr. 9/2007, S. 16 ff.).
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