01.02.2007 | Grunderwerbsteuer
Die Länder bestimmen jetzt den Grunderwerbsteuersatz
Die Föderalismusreform macht es möglich: Seit dem 1. Januar 2007 dürfen die Länder den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen (Artikel 105 Grundgesetz). Berlin hat aufgrund seiner desolaten Haushaltslage den Anfang gemacht und den Steuersatz auf 4,5 Prozent erhöht (bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent).
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 1 | ID 84966