01.08.2007 | Grunderwerbsteuer
Erschließungsmaßnahmen erhöhen Bemessungsgrundlage
Ein bereits erschlossenes Baugrundstück führt zu einem höheren Kaufpreis und damit zu einer höheren Grunderwerbsteuer. Ist nur das tatsächlich noch nicht erschlossene Grundstück Kaufgegenstand, erhöhen die Zahlungen für die künftige Erschließung nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.3.2007, Az: II R 67/05, Abruf-Nr: 071763). Etwas anderes gilt wiederum nur, wenn sich der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer das Grundstück in erschlossenem Zustand zu verschaffen.
Praxistipp: Grundstückskäufer sollten zwei Verträge schließen: den Kaufvertrag über das unerschlossene Grundstück und den Werkvertrag über die Erschließung des Grundstücks, jeweils mit eigenem Preis. Dabei dürfen Sie nicht die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrags von der tatsächlichen Erschließung abhängig machen.