30.09.2010 | Grundsteuer
Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung der Bewertung von Grundvermögen
Trotz verfassungsrechtlicher Zweifel hat der Bundesfinanzhof (BFH) die sogenannte Einheitsbewertung des Grundvermögens bislang als verfassungsgemäß beurteilt. Nun hat er aber darauf hingewiesen, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn eine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer weiterhin unterbleibt (Urteil vom 30.6.2010, Az: II R 60/08, Abruf-Nr: 102544).
Hintergrund: Bei der Einheitsbewertung sind die Wertverhältnisse bzw. Preise zum 1. Januar 1964 maßgebend; in den neuen Bundesländern wird sogar auf die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1935 abgestellt. Diese über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Bewertung verfehle nach BFH-Ansicht vor allem die sich aus dem Grundgesetz ergebenden Anforderungen an eine realitätsgerechte Bewertung.
Ausblick: Derzeit werden Reformen diskutiert. Viele Fachleute gehen davon aus, dass es eine Neuregelung erst dann geben wird, wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu auffordert.