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  • 01.11.2006 | Immobilien

    Wann sind Immobilienverkäufe steuerpflichtig?

    Für Spekulationsgewinne aus Immobilienverkäufen gelten zurzeit die folgenden Spielregeln.  

    Die steuerpflichtigen und steuerfreien Geschäfte

    Verkäufe sind steuerpflichtig, sofern Immobilien, Beteiligungen an einer Grundstücksgesellschaft oder einem geschlossenen Immobilienfonds innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz [EStG]).  

     

    Die Steuerfreiheit ist erreicht, wenn die Zehn-Jahres-Frist um mindestens einen Tag überschritten wird. Die Berechnung erfolgt vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zur Veräußerung. Maßgebend ist grundsätzlich das Datum des Notarvertrags. Die Besteuerung erfolgt jedoch erst in dem Jahr, in dem der Verkäufer den Zahlungseingang verbuchen kann. Somit sind zwei Zeitpunkte maßgebend.  

     

    Hinweis: Bauherren rechnen anders. Hier ist der Zeitpunkt des Kaufes von Grund und Boden maßgebend. Auf das Datum der Gebäudefertigstellung kommt es nicht an. So kann der Neubau sofort steuerfrei verkauft werden, wenn sich das Grundstück bereits zehn Jahre im Besitz befand.