30.10.2009 | Kapitalanlagen
Vermögen steuerlich optimal auf die Kinder übertragen
von Diplom-Finanzwirt und Steuerexperte Robert Kracht, Bonn
Steuerliche Gesetzesänderungen aus diesem Jahr machen es lohnenswert, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen und den Nachwuchs zur eigenen Steuerminimierung einzubinden. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen zunächst die steuerlichen und formalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermögensübertragung auf Kinder und Enkelkinder. In der kommenden Ausgabe erfahren Sie, wie Sie die Anlagestrategien über die Kinderkonten in der Praxis umsetzen.
Besteuerung von Kapitalanlagen
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ist zwar die Progression für die privaten Kapitalerträge auf den moderaten Pauschalsatz von maximal 28 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gesunken. Dafür sind jetzt auch Wertpapiergewinne unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig. Dividenden zählen in voller Höhe statt bisher nur zur Hälfte. Damit wird der Freistellungsbetrag von 801 Euro pro Person in der Regel schneller als noch 2008 überschritten. Hier kann es sich anbieten, die steuerlichen Freibeträge der Kinder und Enkel zu nutzen, um mehr Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer zu kassieren.
Weitere steuerliche Vergünstigungen
Drei aktuelle Aspekte machen das Ganze noch attraktiver:
1. Erhöhung der persönlichen Freibeträge
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform haben sich die persönlichen Freibeträge für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt und für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro fast vervierfacht. Insoweit kann dem Nachwuchs jetzt deutlich mehr Kapital zugewendet werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Schenken (Groß-)Vater und (Groß-)Mutter getrennt, gilt der Freibetrag sogar zweifach.
Beispiel
Vermögende Eltern übertragen ihren beiden Töchtern ein Gemeinschaftsdepot mit einem aktuellen Kurswert von 1,6 Mio. Euro.
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