01.10.2005 | Kapitallebensversicherung
Mehr Überschussbeteiligung in Sicht
Die Aussichten bei Kapitallebensversicherungen sind derzeit nicht gerade rosig: Seit Beginn diesen Jahres ist die Hälfte der Erträge steuerpflichtig, wenn die Kapitallebensversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wird, nach dem 60. Lebensjahr fällig wird und eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren hat. Außerdem wird ab 2007 der Garantiezins von derzeit 2,75 Prozent voraussichtlich auf nur noch 2 Prozent gesenkt. Eine Verbesserung der Lage aus Sicht des Sparers ist jedoch durch künftig höhere Überschussbeteiligungen möglich.
Interessen der Versicherten müssen geschützt werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit drei Urteilen vom 26. Juli 2005 entschieden, dass die Versicherten nicht ausreichend an den stillen Reserven der Versicherer beteiligt werden (Az: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95, Abruf-Nr: 052115). Dem Gesetzgeber wurde deshalb auferlegt, bis Ende 2007 neue Regelungen zu schaffen, um die Interessen der Versicherten besser zu schützen.
Das BVerfG fordert mehr Verbraucherschutz und Transparenz bei der Übertragung von Policen etwa von der Mutter- auf eine Tochtergesellschaft und mehr Einblick in die Kalkulation der Versicherer. Gegenwärtig seien die Interessen der Versicherten vor allem bei der Berechnung der Überschussbeteiligung nicht ausreichend geschützt. So müssten stille Reserven der Versicherungen etwa an Immobilien und Wertpapieren bei der Berechnung der Ausschüttungen berücksichtigt werden.
Hinweis: Zwar geht es für den einzelnen Versicherten eher um geringfügige Beträge, die durchschnittlich im dreistelligen Bereich liegen dürften. Für die Versicherungsgesellschaften stehen jedoch wegen der Millionen von Verträgen Milliardenbeträge auf dem Spiel. Das Urteil wird aus diesem Grund weitreichende Konsequenzen für den Sektor der Kapitallebensversicherungen haben.
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